| |
Präambel
Die Ordnung des Sports beruht auf den
ungeschriebenen Gesetzen der sportlichen Fairness und Kameradschaft. Das
Kegeln im Rahmen des Vereins der Kegler von Spandau e.V. (nachfolgend:
Verein) ist Sport und keine gesellschaftliche Veranstaltung.In diesem
Sinne ist die Sportordnung auszulegen und für alle Mitglieder im Verein
verbindlich.
I. Verfahrensrecht
§1) Anwendung der Sportordnung
Die Sportordnung regelt die sportlichen Belange des
Vereins. Sie findet neben der Sportordnung des DKB Anwendung. Diese
Sportordnung soll dort angewendet werden, wo die DKB-Sportordnung in ihrer
jeweils gültigen Fassung keine oder nur unzureichende Auskunft gibt.
Falls beide Sportordnungen voneinander abweichen, gilt in erster Linie die
des DKB.
§2) Die Sportausschußversammlung (SAV)
|
1. |
Die SAV setzt sich aus den 1.Sportwarten der
Klubs sowie dem Vorsitzenden (ohne Stimmrecht), dem 1.u.2.
Sportwart, der Damenwartin, dem Jugendwart und dem Schriftführer
(ohne Stimmrecht) des Vereins zusammen. Sollten die Klubsportwarte
nicht anwesend sein können, kann der Klub einen Vertreter entsenden. |
| 2. |
Den Vorsitz führt der 1. Vereinssportwart, bei
Abwesenheit sein Vertreter. |
| 3. |
Die Versammlung ist mit einer Frist von
mindestens 7 Tagen unter Bekanntgabe der Tagesordnung durch den 1.
Vereinssportwart oder seinen Vertreter einzuberufen. Eine
ordnungsgemäße einberufene Versammlung ist beschlußfähig, wenn die
Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder der
Sportausschußversammlung anwesend sind. Bei Abstimmungen
entscheidet die einfache Mehrheit der Abstimmenden. Bei
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden der
Versammlung. |
| 4. |
In Abwesenheit oder bei Krankheit der
Vereinssportwarte kann auch der Vorstand des Vereins die Versammlung
einberufen. Wenn die Vereinssportwarte nicht anwesend sind, hat der
Verhandlungsvorsitzende ein Stimmrecht (siehe Pkt. 3, letzter Satz). |
| 5. |
Die Vereinssportwarte können die Fachwarte zur
Versammlung einladen (ohne Stimmrecht). |
§3) Aufgaben der Sportausschußversammlung
| 1. |
Die SAV hat die Aufgabe den Sportbetrieb im
Verein zu regeln. Sie entscheidet über Streitigkeiten, die sich in
allen sportlichen Bereichen des Vereins ergeben. |
| 2. |
Weitere Aufgaben sind:
a) Auslosung der Mannschaften für die Spielklassen,
b) Ahndung von Verstößen gegen die Sportordnung oder unsportliches
Verhalten von Vereinsmitgliedern, wobei die DKB-Rechts- u.
Verfahrensordnung §§ 2 - 5 maßgegebend ist,
c) Notwendige Änderungen der Vereinssportordnung,
Behandlung von Anträgen der Vereinsmitglieder für den sportlichen
Bereich,
d) Der Sportausschuß ist mindestens einmal im Jahr vor Beginn der
neuen Saison vom 1. Vereinssportwart oder seinen Vertreter
einzuberufen
e) Die Terminplanung des Sportbetriebes obliegt allein den
Vereinssportwarten. |
II. Sportrecht
§4 Sportkleidung
 |
Die Teilnahme an Wettkämpfen des Vereins ist nur
in Sportkleidung (keine Trainingsanzüge) erlaubt. Ausnahmen sind bei
den Vereinssportwarten zu beantragen.
Mannschaften müssen grundsätzlich einheitlich gekleidet sein, mit
Ausnahme der Schuhe.
Bei Einzel- und Paarwettbewerben sollte die jeweilige Klubkleidung
getragen werden.
Das Tragen von Firmennamen oder Abzeichen auf der Sportkleidung ist
gestattet.
Die Werbung und die getragene Sportkleidung darf nicht gegen die
guten Sitten oder die im Sport allgemein gültigen Grundsätze
verstoßen.
Alles weitere regelt die Sportordnung des DKB 2.6 |
§5 Grundregeln für das sportliche Kegeln
 |
Als Kegelsport im Sinne dieser Sportordnung wird
nur das Kegeln auf Bahnen anerkannt, die den vom DKB herausgegebenen
Vorschriften entsprechen und von autorisierten Fachkräften
abgenommen wurden. Das gilt auch für das Kegelmaterial. |
§6 Ergebniswertung
| 1. |
Maßgebend für die Bewertung der Ergebnisse
bleibt die Gesamtzahl der gefallenen Kegel, wobei die Anzeige im
Vierpaß bindend ist (Ausn.: §11 Abs. 1). |
| 2. |
Ausnahmen ergeben sich, wenn eine andere
Bewertungsweise bestimmt ist, z.B. beim Abräum-, Gassen- oder
Figurenkegeln. |
| 3. |
Mit der B-Jugendkugel (14er) werden nur Würfe
gewertet, die mindestens einen der Kegel
Nr. 1,2,3,4 oder 6 zu Fall gebracht haben. |
§7 Ungültige Würfe
| 1. |
Auf Asphalt-,Schere- oder Bohlebahnen ist ein
Rutschen oder Gleiten bei oder nach dem Abwurf, sowie jede Berührung
des der Wand oder des Kugelrücklaufs verboten (Siehe auch § 3.10 DKB
Sportordnung).
Nach einmaliger Verwarnung wird der Wurf ungültig. Jeder ungültige
Wurf ist auf dem Startzettel zu vermerken. Die erzielte Holzzahl
wird mit einem X durchgestrichen. |
| 2. |
Die Kugel ist auf der Aufsatzbohle (Linoleum)
vor der weißen Begrenzungslinie aufzusetzen. |
| 3. |
Kugeln, die dem Starter nach Einnahme der
Grundhaltung entfallen und über die weiße Begrenzungslinie
hinausrollen, gelten als abgeworfen. |
§8 Anzeigen der Gasse
| 1. |
Beim Sportkegeln ist der Einschlag in die
angezeigte Gasse maßgebend (Ausn.:Asphalt). |
| 2. |
Der Schreiber bzw. Schiedsrichter ist für das
ordnungsgemäße Kennzeichnen der Gasse zuständig.
Der Anschreiber muß nach dem letzten Wurf vor dem Wechsel die neue
Gasse anzeigen. |
| 3. |
Der Starter ist für den Einschlag der Kugel in
die richtige Gasse allein verantwortlich. |
| 4. |
Beim Einschlag der Kugel in die falsche Gasse
ist der Wurf als ungültig zu werten (§ 7).
Der Schreiber bzw. Schiedsrichter hat den Spieler sofort darauf
hinzuweisen.
Der Wurf ist ab dem Punkt als ungültig zu werten, nachdem der
Schreiber/Schiedsrichter dies erkannt hat. |
| 5. |
Kugeln die beim Eintritt in die Vollen die
beiden Gassenkegel (Kegel 2 + 3) stehen lassen, werden mit dem
gefallenen Holz gewertet. |
§ 9 Wurfwiederholungen
| 1. |
Gültig sind nur Würfe in das volle Neunerfeld (Ausn.:
Abräumen bei Schere und Asphalt). Fällt ein Kegel beim Anlauf oder
während des Laufes der Kugel, auch wenn die Kugel die Lauffläche
verlassen hat, so ist der Wurf zu wiederholen. |
| 2. |
Die Kugel darf erst abgeworfen werden, wenn die
Kegel ihre Grundstellung eingenommen haben. |
| 3. |
Bei Nichtbeachtung wird der Spieler verwarnt,
im Wiederholungsfall wird der Wurf für ungültig erklärt (§7). |
§10 Fehlwürfe
| 1. |
Verläßt die Kugel nach dem Abwurf
die Bohle, die Schere oder auf Asphalt wird die Bande getroffen, ist
dieser Wurf als Nullwurf zu werten. |
§11 Kegelfall
| 1. |
Die Wertung erfolgt nach dem
automatischen Bildanzeiger (Vierpaß).
Bei offensichtlichen Fehlern der Automatik, hat der Anschreiber bzw.
Schiedsrichter dies dem Begleiter bzw. Mannschaftsführer mitzuteilen
und selbstständig die Wertung zu korrigieren. Sollte der Fehler
während des Wettkampfes nicht behoben werden können, zählen immer
die gefallenen Kegel. |
| 2. |
Kegel, die durch eine
zurücklaufende Kugel zu Fall gebracht werden, gelten als nicht
gefallen. |
| 3. |
Der Durchlauf einer Kugel durch
eine Gasse oder mehrere Kegel berechtigt nicht zur Wiederholung des
Wurfes, auch wenn kein Kegel zu Fall gebracht wird. |
| 4. |
Ausnahme zu Pkt 4 ist die
Durchläuferregelung mit der B-Jugendkugel (siehe §6 Abs 3). |
§12 Betreten der Bahnlage
 |
Während eines Wettkampfes darf sich ein
Spielbetreuer in Sportkleidung auf der Bahnanlage aufhalten, ohne
dabei den Spielbetrieb zu stören.
Verstöße sind mit Verwarnungen bzw. Verweis von der Bahnanlage zu
ahnden.
Schiedsrichter oder Wettkampfleitung haben nur bei Vorkommnissen die
den Spielbetrieb betreffen die Bahnanlage zu betreten. |
III. Wettkampfbestimmungen
§13 Spielberechtigung
| 1. |
An Vereinswettkämpfen jeder Art sind alle
Vereinsmitglieder teilnahmeberechtigt.
Es dürfen keine Sperrbestimmungen gegen den Spieler vorliegen. |
| 2. |
Jeder Spieler muß im Besitz eines gültigen
Spielerpasses sein, der auf Verlangen vorzuzeigen ist. |
| 3. |
VKS-Einzelmitglieder sind nur in einer
Spielzeit als Gastmannschaftsspieler in einem anderen Klub
startberechtigt. Danach haben sie sich einem Klub anzuschließen, um
ein Startrecht zu erlangen. |
| 4. |
Die VKS-Jugend ist hiervon ausgenommen. |
| 5. |
Klubmitglieder können ein Gastspielrecht
wahrnehmen, wenn der Klub, dem man angehört, die entsprechende
Bahnart nicht bespielt. |
§14 Einzelmeisterschaften
| 1. |
Startrecht hat jedes Mitglied des Vereins
mit gültigem Spielerpaß. |
| 2. |
Meldungen sind bis zum in der
Ausschreibung festgelegten Termin abzugeben.. Nachmeldungen können
von den Vereinssportwarten genehmigt werden. Mit der Meldung
verpflichtet sich der Spieler (auch bei Nichtantritt) das Startgeld
in voller Höhe zu entrichten. Abmeldungen haben schriftlich an die
Sport- oder Fachwarte zu erfolgen. Abmeldungen, die nach Aushang der
Startzeiten erfolgen, befreien nicht von der Startgeldzahlung. |
| 3. |
Meldungen sind von den Klubs auf den
vorgeschriebenen Meldeformularen abzugeben. Sie haften auch für die
rechtzeitige Begleichung des Startgeldes (mindestens 1 Tag vor dem
Wettkampf). Einzelmitglieder sind alleinverantwortlich. |
| 4. |
Startzeiten können getauscht werden, jedoch
nicht beim Endlauf. Die Wettkampfleitung ist rechtzeitig darüber zu
informieren. |
| 5. |
Jeder Starter muß sich mindestens 15 Minuten
vor seiner angesetzten Start/Schreibzeit bei der Aufsicht melden.
Bei unpünktlichem Erscheinen entfällt das Startrecht. Auf Verlangen
ist der Spielerpaß vorzuzeigen. |
| 6. |
Sollte ein Spieler, nach Bekanntgabe der
Start-/Schreibzeiten, seinen Start nicht wahrnehmen können, hat er
bzw. sein Klub für einen Ersatzschreiber zu sorgen. Dies gilt nur
bei Wettkämpfen in Rundkette. Bei Zuwiderhandlungen wird der Spieler
mit einem Bußgeld von 10.- DM belegt. |
| 7. |
Die von den Vereinssportwarten erlassenen
Durchführungsbestimmungen können in begründeten Ausnahmefällen von
der Sportordnung abweichen. |
| 8. |
Die Start-/Schreiberlisten sind mindestens 14
Tage vor dem angesetzten Lauf am „schwarzen Brett“ auszuhängen.
Jeder teilnehmende Klub erhält eine Kopie. |
§15 Vor-Nachstartregelung
| 1. |
Zu den Endläufen werden grundsätzlich keine Vor
- bzw. Nachstarts genehmigt.
Es werden Vor-/Nachstarts von den Vereinssportwarten nach
schriftlichem Antrag
gewährt. Nachstarts nur in Ausnahmefällen. |
| 2. |
Ein Vorstart ist pro Wettbewerb nur einmal
möglich (gilt auch für Paare). Der Vorstart muß mindestens 5 Tage
vor dem gewünschten Termin beantragt werden und darf max. 21 Tage
vor dem entsprechenden Lauf durchgeführt werden. Erfolgt der Antrag
nach Aushang der Startzeiten, ist ein weiteres Startgeld zu
entrichten. |
| 3. |
Nachstarts sind nur in folgenden Ausnahmefällen
zu genehmigen:
a) Krankheit (Nachweis durch ärztliches Attest)
b) Schichtdienstleistende (glaubhafter Nachweis)
c) Wehr-und Zivildienstleistende (siehe jeweilige Ausschreibung zur
Einzelmeisterschaft)
d) Auswahlspieler im überregionalen Einsatz, wenn ein Vorstart
zeitlich unzumutbar ist.
Nachweispflichtig ist der Starter. |
| 4. |
Der Nachstart muß spätestens 15 Tage nach dem
ausgefallenen Lauf und grundsätzlich vor nächsten Lauf absolviert
worden sein. Der Antrag auf Nachstart soll mindestens 7 Tage vor dem
entsprechenden Lauf gestellt sein, wobei der Eingangsstempel des
Vereins maßgebend ist. Sollte die Antragsfrist nicht eingehalten
werden können, weil ein nicht vorhersehbares Ereignis eingetreten
ist (siehe Ausnahme), muß der schriftliche Antrag trotzdem gestellt
werden. Er muß einem Vereinssportwart bis zum 7. Tag nach dem
ausgefallenen Lauf vorliegen. |
| 5. |
Genehmigte Nachstarts bewirken keine doppelte
Startgeldzahlung. |
| 6. |
Sollte nachweislich festgestellt werden, daß
ein Starter zu Unrecht bzw. unter Angabe
falscher Gründe seinen Nachstart genehmigt bekommen hat, ist der
Sportausschuß einzuberufen, um diesen Verstoß zu ahnden. |
| 7. |
Bei Vor-/Nachstarts haben die Spieler ihre
Schreiber selbst zu stellen. |
§16 Serienwettkämpfe
| 1. |
Alle dem Verein angeschlossennen Klubs können
sich an den Serienwettkämpfen auf Bohle-, Asphalt-, oder
Scherenbahnen beteiligen. Neue Gruppen werden in der untersten
Klasse eingestuft. Ausnahmen bilden Klubs, die geschlossen dem
Verein beitreten und schon an Serienspielen, auch in einem anderen
Verein, teilgenommen haben. Sie werden in der gleichen Klasse
eingesetzt aus der sie gekommen sind. Die endgültige Entscheidung
trifft der Sportausschuß. Klubs die sich nur umbenennen, verbleiben
in ihrer Spielklasse.
Die Mannschaftsstärke der jeweiligen Klasse richtet sich nach den
Bestimmungen des DKB. Der Sportausschuß kann eine andere Regelung
treffen. |
| 2. |
Meldeschluß für alle Mannschaften legen die
Vereinsportwarte fest. Zum angegebenen Zeitpunkt müssen
Clubmannschaften gemeldet worden sein. |
| 3. |
Am 1. Spieltag sind die
Mannschaften namentlich zu benennen. Das Spielformular
als Anmeldeprotokoll ist bindend. |
| 4. |
An den ersten beiden Spieltagen
der Serienspiele dürfen 2 Ersatzstarter (maximal 2 pro Spieltag)
eingesetzt werden. Diese müssen als Ersatz auf dem Spielformular
gekennzeichnet sein. Nach Abschluß des 2. Spieltages müssen alle
Stammspieler in ihren jeweilige Mannschaften eingesetzt worden sein. |
| 5. |
Spieler können in eine untere
Mannschaft zurückgemeldet werden. Der zurückgemeldete Spieler wird
für die darauf folgenden 2 Spieltage seiner neuen Spielklasse
gesperrt.
Zurückmeldungen sind rechtzeitig dem Kontrollobmann schriftlich
bekannt zugeben.
Für die Sperrfrist ist der Eingangsstempel des Vereins auf der
Rückmeldung ausschlaggebend. |
| 6. |
Jeder Spieler kann zweimal als
Ersatz in den höheren Mannschaften eingesetzt werden. Nach dem 3.
Ersatzstart gehört der Spieler der höchsten Mannschaft an, in der
einen Ersatzstart hatte.
Soll ein Starter am gleichen Tag einen Ersatzstart absolvieren, dann
ist dieser Start von der Uhrzeit unabhängig, d.h. er kann erst in
einer höheren Mannschaft starten, ohne daß er dabei das Startrecht
für die untere Mannschaft verliert.
Umgemeldete Spieler gehören sofort wieder der Mannschaft an, in der
sie
als Stammspieler eingesetzt worden sind, wenn sie wieder als Ersatz
in einer höheren Manschaft eingesetzt wurden.
Jeder Spieler kann nur einmal umgemeldet werden. |
| 7. |
Ein Spieler kann an einem
Wettkampftag zwei Wettkämpfe für seinen Club bestreiten, wenn die
Ersatzstartregelung eingehalten wird. Dies ist jeweils auf dem
Spielprotokoll zu vermerken.
Beachte. Die Wurfanzahl pro Tag, die in der DKB-Sportordnung zu
Grunde gelegt wurde, darf nicht überschritten werden (z.Zt. 400
Wurf). |
| 8. |
Beim Doppelstart auf den gleichen
Bahnen wird das niedrige Ergebnis aus beiden Spielen für das zweite
Spiel gewertet. |
| 9. |
Voraussetzung für einen Zweitstart
ist, daß die beabsichtigte Doppelwertung vor dem ersten Spiel auf
dem Spielformular vermerkt wird. |
| 10. |
Wird ein Spieler beim Doppelstart
eingewechselt, sind für das Ergebnis alle Würfe auf der gleichen
Bahn und Gasse des Erststarts zu berücksichtigen. Bewertung
entsprechend §16 Abs. 8. Der Mannschaftsführer hat dafür Sorge zu
tragen, daß aus dem Spielformular eindeutig zu erkennen ist, welche
Würfe auf welcher Bahn und Gasse gespielt wurden. |
| 11. |
Schiedsrichter für Wettkämpfe zur
Vereinsmeisterschaft sind die Mannschaftsführer der teilnehmenden
Mannschaften oder bei Einzelmeisterschaften die Fachwarte. Bei
Ausscheidungsspielen, obliegt es den Vereinssportwarten die
Schiedsrichter vorher namentlich zu benennen. |
| 12. |
Einsprüche sind sofort von den
Mannschaftsführern oder deren Vertreter geltend zu machen. Sie sind
auf dem Spielformular zu vermerken.
Bei Einzel- oder Paarwettkämpfen kann der Spieler Einspruch
einlegen. Der Einspruch ist von dem Klubvorstand des Klubs zu
stellen, dem der Spieler angehört. |
| 13. |
Nach dem Wettkampf sind nur noch
Einsprüche zugelassen, die die Bestimmungen der Sportordnung
betreffen.
Einsprüche müssen innerhalb von 48 Stunden beim 1.Vereinssportwart
oder seinem Vertreter eingereicht worden sein. Die Protestgebühr in
Höhe von 100.- DM (Euroscheck oder Bargeld) ist dem Verein
zuzuführen. Die Einzahlungsquittung ist dem Einspruch beizufügen.
Der Betrag wird zurückerstattet, wenn dem Einspruch stattgegeben
wird.
Die Entscheidungen der Schiedsrichter sind Tatsachenentscheidungen
und rechtswirksam, wenn nicht gegen die Sportordnung verstoßen
worden ist.
Einsprüche werden nur zugelassen, wenn die Vereins- bzw. DKB-
Ordnung oder eine Durchführungsbestimmung nichts über die
Streitfrage aussagt. Die Entscheidung über Zulassung treffen die
Vereinssportwarte. Die Einspruchsgebühr bei Ablehnung des Einspruchs
behält der Verein. |
| 14. |
Bei Beginn des Wettkampfes dürfen
an Sonn- und Feiertagen 2 Starter fehlen, an Werktagen müssen
mindestens 2 Starter anwesend sein.
Der Wettkampf darf nicht unterbrochen werden, weil ein Starter zu
spät zum Wettkampf erscheint.
Zu Beginn des Wettkampfes darf nur ein Startername auf dem
Spielformular fehlen. |
| 15. |
Jede Mannschaft ist verpflichtet,
durch unterstreichen eines Namens auf dem Spielbericht, den
Mannschaftsführer und somit den Schiedsrichter kenntlich zu machen. |
| 16. |
Vor Wettkampfbeginn sind die
gültigen Spielerpässe dem gegnerischen Mannschführer vorzuzeigen.
Bei Ungültigkeit oder fehlen eines Passes, ist der gültige Paß
innerhalb von 5 Tagen bei einem der Vereinssportwarte unter Zahlung
einer Gebühr in Höhe von 5.- EURO vorzuzeigen.
Sollte dies nicht geschehen, wird das Ergebnis des Starters nicht
gewertet. |
| 17. |
Die Anfangsbahnen werden durch die
Mannschaftsführer ausgelost. |
| 18. |
Die Reihenfolge der Starter
bestimmt der Mannschaftsführer. Er muß aber die Starternamen so
kennzeichnen, daß zu erkennen ist, in welcher Tour und Bahn der
Starter gespielt hat. |
| 19. |
Serienwettkämpfe können verlegt
werden, wenn zwei Spieler der betreffenden Manschaft überregional
eingesetzt werden. Dabei ist es gleichgültig, ob dieser Spieler als
Betreuer oder Spieler an dieser Veranstaltung teilnimmt.
Ausnahmeregelungen im Jugendbereich des Vereins sind möglich.
Der Klub muß die Spielverlegung beantragen. Die Entscheidung über
die Verlegung treffen die Vereinssportwarte nach Absprache mit den
betreffenden Klubs.
Er muß diesen rechtzeitig, mindestens 10 Tage vorher, schriftlich
bekannt gegeben werden.
Der verlegte Wettkampf muß vor dem nächsten Spieltag durchgeführt
worden sein. |
| 20. |
Die Spielformulare sind spätestens
1 Std. nach Wettkampfende in den ausgelegten Serienspielordner
zurückzulegen. Mit den geleisteten Unterschriften der
Mannschaftsführer, wird der Wettkampfausgang anerkannt.
Lediglich die Auswertung der Punkteregelung durch den Kontrollobmann
oder der Vereinsportwarte, kann eine Änderung des Spielergebnisses
nach sich ziehen. Diese Kontrolle sollte aber spätestens 7 Tage nach
dem Wettkampf erledigt sein.
Die gleiche Regelung tritt ein, wenn ein Spieler unkorrekt zum
Einsatz gekommen ist (Ersatzstartregelung). |
| 21. |
Scheiden Mannschaften während der
Saison aus, so sind alle Punkte aus den bereits durchgeführten
Spielen zu streichen.
Sollte die Abmeldung rechtzeitig vor dem nächsten Wettkampf erfolgen
(mindestens 14 Tage vorher), ist für die folgenden Spiele keine
Wettkampfgebühr zu entrichten.
Sollte die Abmeldung später erfolgen, ist zumindestens auch noch der
Wettkampf zu bezahlen, an dem dieser Klub nicht teilnehmen kann.
Sollte durch eine zu spät eingegangene Abmeldung der gegnerische
Klub nicht mehr informiert werden können, so hat der nicht
antretende Klub auch die Gebühr für den Gegner zu bezahlen.
Der angetretene Klub muß den Wettkampf nicht ausführen und erhält
3:0 Pkt. und 6:0 Hilfspunkte.
Das gilt auch, wenn ein Klub durch Unwissenheit seinen Start nicht
wahrnimmt.
Zeitliche Spielverlegungen an und von Wettkampftagen können nur von
den Vereinssportwarten durchgeführt werden. Eine Abstimmung mit den
betroffenen Klubs muß vorher erfolgen.
Bei Zuwiderhandlungen können die Klubs zur Verantwortung gezogen
werden
(§ 3 Abs. 2 b). |
| 22. |
Bei Mannschaftswettkämpfen werden
die Bahnen gemeinsam betreten und verlassen. Ausnahmen können nur
vom Schiedsrichter genehmigt werden.
Bei Zuwiderhandlungen ist dies auf dem Spielformular zu vermerken .
Den Vereinsportwarten bleibt es vorbehalten den Sportausschuß
einzuberufen , um dieses Verhalten zu ahnden. |
| 23. |
Jeder Wettkampf hat pünktlich zu
beginnen. Unterbrechungen sind nur bei Auswechselungen erlaubt. Bei
Erkrankung bis zu 10 Minuten, bei Auswechselung muß die
Einwechselung sofort erfolgen. Die Auswechselung ist auf dem
Spielformular zu vermerken.
Ansonsten findet die DKB-Sportordnung ihre Anwendung (u.a. § 3 .4 d.
Sportordn. - defekte Bahn). |
| 24. |
Nach Beendigung des Wettkampfes
stellt der Schiedsrichter/Mannschaftsführer den Sieger und
Verlierer, unter Nennung der Mannschaftsbesten, fest. |
| 25. |
Gemischte Mannschaften (Männer und
Frauen in einer Mannschaft) können von den Klubsportwarten gemeldet
werden. Pro Klub wird grundsätzlich nur eine gemischte Mannschaft
pro Bahnart zugelassen.
Ausnahme: Eine Jugendmannschaft, in der höchstens ein Erwachsener
eingesetzt wird und eineVierermannschaft. |
| 26. |
Neue gemischte Mannschaften fangen
in der untersten Spielklasse des Vereins an. Das Aufstiegsrecht als
gemischte Mannschaft gilt bis zur Liga.
Sollte eine gemischte Mannschaft den Aufstieg für die Oberliga
erreicht haben, darf sie dort nicht mehr spielen. Der Klub verliert
dadurch nicht seinen Startplatz für die Oberliga. Er muß zur neuen
Saison nur gewährleisten, das 6 Männer in dieser Mannschaft starten.
|
§17 Serienspielwertung
|
1.
|
Jedes Spiel wird mit zwei
Punkten (Holzwertung) und einem Zusatzpunkt (Hilfspunktwertung)
gewertet.
a) 2:0 Pkt. gewonnenes Spiel + Zus.Pkt. = 3:0
b) 1:1 Pkt. unentschied. Spiel + Zus.Pkt. = 2:1
c) 1:1 Pkt. unentschied. Spiel o. Zus.Pkt. = 1:2
d) 0:2 Pkt. verlorenes Spiel o. Zus.Pkt. = 0:3.
|
|
2.
|
Aus den 12 Einzelergebnissen
eines Spieles werden die 6 besten Ergebnisse zur Bewertung
herangezogen. Den Zusatzpunkt erhält die Mannschaft, welche
mindestens 4 Spieler/innen unter den 6 besten Ergebnissen
platziert hat.
|
| 3. |
Bei Gleichstand, d.h. je
Mannschaft sind 3 Spieler/innen (3:3) unter den besten 6 placiert,
erhält die Mannschaft mit dem besten Einzelergebnis den
Zusatzpunkt. Bei Holzgleichheit zweier oder mehrerer
Spieler/innen, egal ob es um den Einzelbesten oder Platz 6 usw.
geht, zählt das vorgelegte Ergebnis.
Sind 2 Spieler/innen verschiedener Teams in einer Tour Holzbeste,
erhält die Mannschaft den Zusatzpunkt, welche den
nächstplatzierten Spieler stellt. Sollte es mit den 6 besten
Spielern zu keiner Entscheidung kommen, wird der 7., 8. usw. zur
Bewertung herangezogen.
Sollte eine Mannschaft die 5 Einzelbesten stellen und der 6.
dieser Mannschaft mit dem Besten der gegnerischen Mannschaft das
gleiche Holzergebnis haben -in der gleichen Tour- müssen die
letzten 5 Kugeln pro Bahn dieser beiden Spieler ausgezählt werden.
Näheres regelt die DKB Sportordnung.
Haben 3 Spieler/innen in einer Tour das gleiche Ergebniss erzielt,
so erhält die Mannschaft den Zusatzpunkt, welche die Mehrzahl der
holzbesten Spieler/innen stellt.
Das gilt grundsätzlich nur bei einer ungeraden Anzahl von
holzgleichen Spielern/innen. |
| 4. |
Diese Regelung findet keine
Anwendung, wenn die Mannschaftsstärke aus weniger als 6 Spielern
besteht und dieses von den Vereinssportwarten vor der Saison
festgelegt worden ist. Hier wird ohne die Zusatz-bzw.
Hilfspunktregelung verfahren.
Bei einem Sieg gibt es 2 Pkt., bei einem Unentschieden erfolgt
eine Punkteteilung.
Eine Auf-bzw. Abstiegsregelung für Meisterschaften, an denen
Mannschaften mit weniger als 6 Spielern teilnehmen, gibt es nicht,
es sei denn, es gibt mehrere Spielklassen mit diesen Mannschaften. |
| 5. |
Sind nach Abschluß der
Serienspiele mehrere Mannschaften punktgleich, so wird die
Hilfspunktwertung zur Placierung herangezogen. Besteht weiter
Gleichheit, so kommen die Spiele gegeneinander zur Auswertung
(Punkte- und Hilfspunktwertung).
Ist wieder keine Entscheidung für die Platzierung möglich, müssen
die Vereinssportwarte Stichspiele austragen lassen.
Die Stichspiele sind erforderlich, wenn die Placierung über Auf-
oder Abstieg entscheidet. |
IV. Melde-und Sperrbestimmungen
§18 Neue Mitglieder
| |
Neu eintretene Mitglieder, die noch nicht dem
DKB angehörten, sind sofort startberechtigt. |
§ 19 Klubwechsel
| 1. |
Das Sportjahr läuft vom 1.7. bis
30.6. des darauffolgenden Jahres. |
| 2. |
Ein Klubwechsel ist nur bis zum
30.6. eines jeden Jahres für die darauffolgende Saison ohne Sperre
möglich.
Außerhalb dieser Zeit erfolgt automatisch eine Sperre bis zum 30.6.
des darauffolgenden Jahres.
Dies betrifft aber nur das Spielrecht für den Klub. Die
Vereinsmeisterschaften bleiben davon unberührt. |
| 3. |
Alle Meldungen sind vom alten bzw.
neuen Klub zu machen. Unvollständige Meldungen bzw.unrichtige
Angaben zum Klub/Vereinswechsel können Sperren der Mannschaft bzw.
des Spielers nach sich ziehen. |
| 4. |
Löst sich ein Klub auf, so sind
alle Mitglieder sofort spielberechtigt. |
| 5. |
Fällt ein Klubwechsel mit einem
Vereinswechsel zusammen, gelten die gleichen Sperrbestimmungen. |
| 6. |
Gegen den Klubwechsel eines
Vereinsmitglieds kann der verlassene Klub beim Vereinsvorstand
Einspruch einlegen, wenn besondere Gründe vorliegen. Diese sind u.a.:
schwere Verstöße gegen die Präambel dieser Sportordnung,
Beitragsrückstände, andere nicht eingelöste Verpflichtungen.
Nachweispflichtig ist der Antragsteller. |
| 7. |
Einsprüche müssen innerhalb von 14
Tagen nach bekannt werden des schriftlichen Austritts (maßgebend ist
der Eingangsstempel des Vereins) beim Vorstand eingegangen sein. |
§20 Zugehörigkeit zu mehreren Klubs
| 1. |
Eine Mitgliedschaft in mehreren
Klubs ist möglich. Das Startrecht kann aber nur in einem Klub
ausgeübt werden. |
| 2. |
Das Startrecht richtet sich nach
der Entscheidung, die das Mitglied zum 30.6. eines Jahres getroffen
hat. Dieses muß jeweils schriftlich erfolgen und ist im Spielerpaß
zu vermerken. |
§21 Verstöße gegen die Sportordnung
und anderen Bestimmungen des Vereins
| 1. |
Alle Versäumnisse, die durch
Nachlässigkeiten oder Unkenntnis der Sportordnung oder sonstiger
Bestimmungen hervorgerufen werden, berechtigen zwar zu Einsprüchen
oder sonstigen Wünschen zur Einberufung von Gremien, aber die
Entscheidung über die Einberufung der SAV treffen die
Vereinssportwarte selbstständig. |
| 2. |
Verstöße gegen die Sportordnung
werden von den Vereinssportwarten (Aussprechen von Verwarnungen) und
dem Sportausschuß geahndet.
Ahndungsmaßnahmen regelt die DKB-Sportordnung. |
| 3. |
Vereinsausschlüsse können nur vom
Vereinsvorstand oder dem Sportausschuß beantragt
werden. Der Vereinsausschluß wird vom Ältestenrat ausgesprochen und
nach dessen
Tagung umgehend wirksam.
Der Ausschluß muß dem Mitglied schriftlich mitgeteilt werden. |
§22 Schiedsrichter
| 1. |
Zu den Serienwettkämpfen des
Vereins sind die Personen Schiedsrichter, die als Mannschaftsführer
der antretenden Manschaften oder deren Vertreter (u.a. die
Schreiber) benannt wurden (siehe auch § 16 Abs. 11). |
| 2. |
Unfälle auf der Bahn müssen vom
Schiedsrichter mit Hergang und Folgen auf dem Spielformular vermerkt
werden. |
| 3. |
Sollte bei Streifällen keine
Einigung an Ort und Stelle erzielt werden, ist der Wettkampf
trotzdem zu beenden und nach § 16 Abs. 12 u. 13 zu verfahren. |
§23 Aufstellung der
Vereinsmannschaften
| 1. |
Die Vereinsmannschaften werden von
den Vereinssportwarten nominiert. Zu den Landesmeisterschaften wird
die Platzierung der Einzelmeisterschaften herangezogen. Zu den
Deutschen Meisterschaften werden zusätzlich die Ergebnisse der
Landesmeisterschaften berücksichtigt. In begründeten Ausnahmefällen
können die Vereinssportwarte eine abweichende Aufstellung vornehmen. |
| 2. |
Einen Einspruch gegen diese
getroffene Entscheidung ist nicht möglich |
§24 Allgemeines
| 1. |
Alle Sportwarte der Klubs sowie
die Fachwarte des Vereins sind verpflichtet dafür Sorge zu tragen,
daß mit dem Kegelmaterial pfleglich umgegangen wird. Im gegebenen
Fall haben sie unverzüglich einzuschreiten.
Nötigenfalls ist der Vorstand des Vereins zu informieren. |
| 2. |
Die Aufgabenaufteilung der
Vereinsportwarte wird durch die Geschäftsordnung geregelt. |
| 3. |
Die Aufgabenaufteilung der
Fachwarte erfolgt durch die Vereinssportwarte. |
| 4. |
Der Kontrollobmann prüft nach
den Serienwettkämpfen die Startberechtigungen der eingesetzten
Spieler sowie die Punktewertung auf den Spielformularen.
Bei Verstößen oder Rechenfehlern (Punktewertung) hat er den 1.
Vereinssportwart zu informieren. |
| 5. |
Dieser entscheidet dann über die
weitere Vorgehensweise. |
V. Inkrafttreten
§ 25 Zeitpunkt des Inkrafttretens
Diese Sportordnung tritt mit Beginn des 1.7. 1997 in
Kraft und ersetzt die bis dahin gültige Sportordnung.
Im Auftrag des Vorstandes des Vereins der Kegler von Spandau und der
Sportauschußversammlung
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