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§ 1 VKS - Jugend
Die Jugend des Vereins der Kegler von Spandau e.V. ist
unter dem Namen VKS - Jugend zusammengefasst. Zu ihr gehören alle
Jugendlichen und alle im Jugendbereich gewählten und berufenen Mitglieder.
Jugendlicher ist, wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder
noch als A-Jugendlicher am sportlichen Betrieb der Vereinsjugend
teilnimmt.
Die Selbstverantwortung der Jugendlichen für die Einhaltungen der
geltenden Bestimmungen ist durch die verantwortlichen Gremien des VKS zu
stärken .
§ 2 Aufgaben
Die VKS - Jugend bekennt sich zur freiheitlichen
demokratischen Grundordnung, verhält sich parteipolitisch neutral und
tritt für die Menschenrechte und Toleranz sowie für die Mitbestimmung und
Mitverantwortung der Jugend ein.
Die VKS - Jugend hat den sportlichen Teil der Jugendpflege als wichtigsten
Bestandteil wahrzunehmen, ebenso wie die Pflege der kulturellen
Verantwortung, Gesunderhaltung und Lebensfreude.
Die VKS - Jugend führt und verwaltet sich selbstständig und entscheidet
über die Verwendung der ihr zu fließendem Geld- und Sachmittel.
§ 3 Mitgliedschaft
Jeder Jugendliche, der dem Verein beitreten will, muss
einen von den Erziehungsberechtigten unterschriebenen Aufnahmeantrag
stellen.
Weitere Belange über Ein/Austritte sowie Ausschluss regelt die
Satzung/Sportordnung des VKS sowie der § 7 dieser Ordnung.
§ 4 Organe
Die Organe der VKS - Jugend sind :
a) die Jugendversammlung
b) der Jugendausschuss
§ 5
Jugendversammlung
Einmal im Jahr beruft der Jugendsportwart oder sein/e
Vertreter/in alle Mitglieder der VKS - Jugend zur Jugendversammlung ein.
Vorsitz führt der Jugendwart oder sein/e Vertreter/in. Bei Abstimmungen,
bei denen Stimmengleichheit herrscht, hat der/die Vorsitzende zwei
Stimmen.
Aufgabe der Jugendversammlung ist:
a) Für die Einhaltung der Jugendordnung zu sorgen und
eventuelle Änderungen vorzuschlagen.
b) Den Bericht des Jugendausschusses entgegen zunehmen.
c) Neuwahl des Jugendausschusses (jährlich), ausgenommen des
Jugendsportwartes, der auf der Mitgliederversammlung gewählt wird und dem
Vereinslehrwart, der seine Bestätigung auf der Mitgliederversammlung
erhält.
Die Planungen des Jugendausschusses zu bestätigen.
Eine außerordentliche Jugendversammlung ist vom Jugendsportwart
einzuberufen, wenn ein Drittel der jugendlichen Mitglieder oder die
Mehrheit des erweiterten Jugendausschusses es verlangen. Aufträge, die
über die Jugendordnung hinausgehen, bedürfen der Zustimmung des Vorstandes
bzw. des Sportausschusses des Vereins.
§ 6 Jugendausschuss
(JA)
Der Jugendausschuss, dessen Mitglieder volljährig sein
müssen, ausgenommen der Jugendsprecher, besteht aus:
a) Jugendsportwart/in
Der/Die Jugendsportwart/in leitet und koordiniert die Aufgaben des JA und
vertritt die Interessen der VKS - Jugend im Vorstand und Sportausschuss
sowie in den dem VKS übergeordneten Instanzen.
Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
Er sorgt für eine sportgerechte Ausbildung zum Sportkegler und der
Hinführung zum Leistungssportler sowie der Förderung von Eigeninitiativen
und Kritikfähigkeit.
Er erstellt ein gemeinsames Trainingsprogramm und hat Vorschläge für eine
zeitgemäße und gesellschaftsbezogene Jugendarbeit zu unterbreiten.
Er trägt die Verantwortung und entscheidet alleinverantwortlich über alle
sportlichen Belange der VKS - Jugend (Ausnahme §7).
b) stellvertretende/r Jugendwart/in
Der/Die Mädelwart/in unterstützt den Jugendwart in allen sportlichen und
gesellschaftlichen Belangen seiner Arbeit. Bei Abwesenheit übernimmt
er/sie die Aufgaben des Jugendwartes.
Der/ Die Mädelwart/in hat ein Anwesenheit - und Stimmrecht beim JA des
Landesfachverbandes Berlin e.V.
c) Vereinslehrwart
Der Vereinslehrwart unterstützt den Jugendwart bei der sportlichen
Ausbildung zum Kegler.
d) Jugendsprecher/in
Sie sind die Interessenvertreter der VKS - Jugend. Sie sollen den
Jugendlichen des VKS mit einer Vorbildfunktion dienen und deren Belange im
JA vertreten.
Sie haben dem JA über sportliche und kulturelle Angelegenheiten Vorschläge
zu unterbreiten, die außerhalb des Kegeln den Zusammenhalt der VKS -
Jugend fördern sollen.
Sie haben ein Anwesenheit - und Stimmrecht beim JA des Landesfachverbandes
Berlin e.V.
Zu den Aufgaben des Jugendausschusses gehört die
Koordinierung der gesamten sowie der überfachlichen Jugendarbeit. Der
Jugendausschuss beschließt Änderungen der Jugendordnung selbstständig.
Der JA erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Satzung des Vereins der Kegler
von Spandau e.V. und seinen Ordnungen sowie Beschlüsse der
Mitgliederversammlung.
Beschlüsse des JA sind von allen Mitgliedern der VKS - Jugend (§1) zu
befolgen. -Ausnahme §7.
§7 Erweiterter JA
Der erweiterte JA ist das Kontrollorgan der VKS -
Jugend und besteht aus folgenden Mitgliedern:
a) Dem JA.
b) Dem 1.Vorsitzenden des Vereins.
c) Dem 1. Sportwart des Vereins.
d) Den 1.Clubjugendsportwarten.
Der erweiterte JA wird auf Antrag durch Mitglieder der
VKS - Jugend oder des erweiterten JA einberufen.
Die getroffenen Entscheidungen sind letztendlich für die VKS - Jugend
bindend.
Den Vorsitz führt der Jugendsportwart des Vereins.
Sollten Mitglieder des erweiterten JA an Sitzungen nicht teilnehmen
können, können sie einen Vertreten entsenden, der ebenfalls ein Stimmrecht
hat.
§8 Betreuung
Der JA und alle gewählten und berufenen Mitarbeiter
haben sich ihrer erzieherischen Aufgaben bewußt zu sein.
Der JA rügt Verstöße von Jugendlichen gegen Gemeinschaftssinn,
Disziplinlosigkeit und Verfehlungen gegen die Interessen des Vereins. Er
ist berechtigt, Jugendliche vom sportlichen Betrieb und gemeinsamen
Veranstaltungen auszuschließen.
Einsprüche gegen getroffene Entscheidungen sind an die zuständigen Organe
des Vereins zu richten.
JA, Vorstand und Sportausschuss sollten einen möglichst engen Kontakt
pflegen.
Die Vorstandsmitglieder des VKS haben das Recht an den Sitzungen des JA
sowie der JV teilzunehmen. Es bedarf keiner besonderen Aufforderung. Sie
haben bei Abstimmungen kein Stimmrecht.
§ 9 Sportordnung
Einzelheiten der Wettkämpfe regeln die Sportordnung
des DKB bzw. des VKS sowie die Durchführungsbestimmungen des VKS.
Berlin - Spandau, den 24.6.1999
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Michael Bernhardt |
Marc Bernhardt |
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(Jugendsportwart) |
(Mädelwart) |
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| Bestätigt durch den
Vorstand des VKS e.V. |
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| Berlin - Spandau, den
24.6.1999 |
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| Werner Schulz |
Irmgard Reichau |
| (1. Vorsitzender) |
(2. Vorsitzende) |
Geändert am 10.6.05
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